Unsere Kernbereiche

Insolvenzverwaltung und Zwangsverwaltung.

Komplexe Verfahren erfordern rechtliche Präzision, wirtschaftliches Verständnis und eine klar strukturierte Bearbeitung.

Rechtliche und wirtschaftliche Zusammenhänge gemeinsam betrachten.

Köhling & Dr. Aldermann ist auf die komplexe Bearbeitung von Insolvenzverfahren spezialisiert.

Ein qualifiziertes Team begleitet die Verfahren an den Standorten der Kanzlei und unterstützt die Rechtsanwälte bei rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Aufgaben.

Ziel ist eine transparente und effiziente Verfahrensführung unter angemessener Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten.

Unterschiedliche Ausgangslagen verlangen unterschiedliche Verfahren.

Die Kanzlei bearbeitet sowohl Regelinsolvenzverfahren als auch Verbraucherinsolvenzverfahren.

01

Unternehmen und Selbstständige

Regelinsolvenzverfahren

Im Mittelpunkt stehen die Prüfung einer möglichen Unternehmensfortführung, die Sanierung tragfähiger Strukturen und der Erhalt von Arbeitsplätzen.

Alle Maßnahmen erfolgen unter Beachtung der Gläubigerinteressen und der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des jeweiligen Unternehmens.

  • Prüfung der Fortführungsfähigkeit
  • Stabilisierung des Geschäftsbetriebs
  • Sanierung und Restrukturierung
  • Sicherung von Arbeitsplätzen
  • Verwertung vorhandener Vermögenswerte
02

Natürliche Personen

Verbraucherinsolvenzverfahren

Im Verbraucherinsolvenzverfahren werden die pfändbaren Vermögensteile ermittelt, gesichert und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben verwertet.

Soweit erforderlich, wird die Einhaltung der insolvenzrechtlichen Verpflichtungen überwacht, um die Ansprüche der Gläubiger zu verwirklichen.

  • Ermittlung pfändbaren Vermögens
  • Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse
  • Verwertung von Vermögenswerten
  • Kommunikation mit Gläubigern
  • Strukturierte Verfahrensbearbeitung

Persönliche Zuständigkeit in allen Verfahrensphasen.

Frau Dr. Aldermann und Herr Köhling werden als Insolvenzverwalter beziehungsweise Treuhänder bestellt.

Die Bearbeitung erfolgt gemeinsam mit einem spezialisierten Kanzleiteam und auf Grundlage klar definierter Abläufe.

Immobilien wirtschaftlich sichern und professionell bewirtschaften.

Die Übernahme von Zwangsverwaltungsverfahren bildet den zweiten Kernbereich der Kanzlei.

Ziel ist der größtmögliche wirtschaftliche Erfolg bei der Bewirtschaftung der verwalteten Immobilien.

Die Zwangsverwaltung erfolgt in enger Abstimmung mit den zuständigen Gerichten und Gläubigern.

Einnahmen, laufende Kosten, Mietverhältnisse und notwendige Maßnahmen werden strukturiert erfasst und überwacht.

01 Wohnkomplexe
02 Ein- und Mehrfamilienhäuser
03 Wohnungseigentumseinheiten
04 Gewerbeobjekte

Erfahrung und persönliche Verantwortung.

Frau Dr. Aldermann und Herr Köhling werden seit vielen Jahren auch in Zwangsverwaltungsverfahren bestellt.

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