Eingang des Insolvenzantrags
Der schriftliche Antrag wird beim zuständigen Insolvenzgericht eingereicht. Er kann als Eigenantrag durch den Schuldner oder als Fremdantrag durch einen Gläubiger gestellt werden.
Welche Erklärungen, Verzeichnisse und Nachweise erforderlich sind, hängt von der Person, Rechtsform und wirtschaftlichen Tätigkeit des Schuldners ab.